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Köln

Köln: Schild spottet über Nobel-Stadtteil – Rätsel um Bedeutung


Was steckt dahinter?
Straßenschild spottet über Nobel-Stadtteil


Aktualisiert am 13.10.2025Lesedauer: 1 Min.
Eine Villa im Kölner Villenvorort Marienburg (Symbolfoto): Stört sich jemand an der Ruhe im Veedel?Vergrößern des Bildes
Eine Villa im Kölner Villenvorort Marienburg (Symbolfoto): Stört sich jemand an der Ruhe im Veedel? (Quelle: Horst Galuschka /imago-images-bilder)
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In einem Villen-Veedel taucht plötzlich ein rätselhaftes Schild auf. Was dahinter steckt, sorgt für Spekulationen. Aber: Ist das überhaupt legal?

In Köln-Marienburg ist in diesen Tagen ein ungewöhnliches Schild aufgetaucht, das derzeit für Gesprächsstoff sorgt. An einer Laterne in der Leyboldstraße hängt seit Kurzem ein gelbes Schild mit der Aufschrift "Geschlossene Gesellschaft", darunter ein kleineres Schild: "Achtung Kulturraum freie Zone!" – direkt unter einem Tempo-30-Schild.

Die Gestaltung erinnert an offizielle Ortsschilder – doch aufgrund der Beschriftung ist es das wohl kaum. Was der Unbekannte, der die Schilder an der Straße zu dem Stadtteil, der als einer der wohlhabendsten der Domstadt gilt, damit bezweckt hat, bleibt offen.

Urheber der Marienburg-Schilder droht Strafe

Womöglich sind die Schilder als Kritik am Lebensstil im eher ruhigen Marienburg zu verstehen: In dem grünen Viertel mit zahlreichen Villen im englischen Landhausstil sind Restaurants rar gesät, Theater, Kinos oder andere Kulturräume gibt es nicht. Wirklich lebendiger wird es im Kölner Süden erst nördlich des Großmarkts in der Südstadt.

Das Anbringen nicht genehmigter Schilder im öffentlichen Raum ist im Übrigen verboten. Nach § 33 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen nur von der zuständigen Behörde zugelassene Verkehrszeichen oder Hinweisschilder im Straßenraum stehen. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld und muss mit einer Anzeige wegen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen.

Wissen Sie, was hinter dem Schild an der Leyboldstraße in Marienburg steckt? Schreiben Sie uns an t-online.nrw@stroeer-publishing.de

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • gesetze-im-internet.de: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 33 Verkehrsbeeinträchtigungen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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