koeln.t-online - Nachrichten für Köln
Such Icon
koeln.t-online - Nachrichten für Köln
Such IconE-Mail IconMenü Icon


Köln

Geiselnahme in Köln: Angeklagte im Drogenkrieg erhalten hohe Haftstrafen


Villa-Geiselnahme
Bisher höchste Strafen im Kölner Drogenkrieg verhängt


Aktualisiert am 09.10.2025Lesedauer: 2 Min.
imago images 0788899487Vergrößern des Bildes
Das Landgericht an der Luxemburger Straße in Köln (Symbolbild): Hier kam es heute zum Urteilsspruch. (Quelle: IMAGO/imago)
News folgen

Sieben Männer müssen ins Gefängnis. Sie haben teils schwere Straftaten während der Geiselnahme in Köln begangen.

In den Prozessen um den Kölner Drogenkrieg sind sieben weitere Männer verurteilt worden. Sechs der Angeklagten müssen wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz ins Gefängnis. Ihre Strafen liegen zwischen sechs Jahren und elf Jahren und sechs Monaten. Es sind die bisher längsten Freiheitsstrafen, die in den laufenden Prozessen verhängt wurden.

Ein weiterer Angeklagter muss wegen Beihilfe zur Geiselnahme für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Er hatte das Haus in Köln-Rodenkirchen zur Verfügung gestellt, in dem die zwei Geiseln im vergangenen Jahr teils schwer verletzt und misshandelt worden waren.

Richter Achim Hengstenberg sagte bei der Urteilsverkündung am Donnerstag, bei der geschilderten Geiselnahme laufe es einem "kalt den Rücken herunter". Einer der Angeklagten hätte es im Prozess treffend gesagt: "So etwas wünscht man nicht mal seinem schlimmsten Feind."

Die Opfer, zum damaligen Zeitpunkt ein Paar, sind bis heute traumatisiert. Sie sagten teils unter Tränen vor Gericht aus und belasteten die Angeklagten teils schwer. So wurde nach Auffassung des Gerichts von einem Angeklagten eine Scheinhinrichtung durchgeführt. Er hatte demnach eine nicht geladene Waffe an den Kopf der männlichen Geisel gehalten und nach den Worten "Du wirst bald Gott sehen" abgedrückt.

Villa-Geiselnahme: Männer aus den Niederlanden angeheuert

Für die Tat waren auch drei Männer aus den Niederlanden angeheuert worden. Einige müssen sich in einem parallel laufenden Verfahren für die Taten verantwortlich machen. Aufgrund der insgesamt zehn Beschuldigten wurden die Verfahren dreier Angeklagter abgetrennt. Ihr Prozess läuft an der Jugendstrafkammer.

Das Verfahren ist am Landgericht als Hochsicherheitsprozess eingestuft. Mohamed B., einer der verurteilten Geiselnehmer, hatte als Kronzeuge umfassend zu den Strukturen der Kölner Drogenbande ausgesagt. Er wurde unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen mit einem Hubschrauber eingeflogen und vom SEK bewacht.

Mohamed B. soll auch im Prozess gegen den mutmaßlichen Kopf der Bande Sermet A. aussagen. Er wurde bereits angeklagt, ein Prozess könnte in den kommenden Wochen beginnen. Das Urteil ist sind nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...




Telekom