Kölner Drogenkrieg Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafen für Geiselnahme

Die Staatsanwaltschaft hält sieben Angeklagte im Kölner Drogenkrieg für schuldig. Sie fordert Strafen von teils mehr als zwölf Jahren.
Im Prozess um die Villa-Geiselnahme von Köln-Rodenkirchen hat die Staatsanwaltschaft die bisher höchsten Haftstrafen gegen die mutmaßlichen Geiselnehmer gefordert. Staatsanwältin Heike Nöldgen plädierte dafür, sechs der Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig zu sprechen. Ein weiterer Angeklagter soll wegen Beihilfe zur Geiselnahme verurteilt werden.
Die geforderten Freiheitsstrafen liegen dabei bei den mutmaßlichen Geiselnehmern zwischen sieben Jahren und zwölf Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte A., der der Beihilfe beschuldigt wird, droht eine Strafe von bis zu vier Jahren und neun Monaten. Sollten das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft folgen, wären es die bisher längsten Haftstrafen im Komplex um den Kölner Drogenkrieg.
Kölner Drogenkrieg: Staatsanwaltschaft fordert teilweise mehr als zwölf Jahre Haft
Sechs der Angeklagten sollen Anfang Juli 2026 eine Geiselnahme initiiert haben, bei der die zwei späteren Opfer schwer verletzt und traumatisiert wurden. Unter dem Vorwand eines Drogendeals lockten die Geiselnehmer laut Anklage ihre späteren Opfer in ein Industriegebiet in Bochum und überwältigten sie. Anschließend wurden sie in einem weißen Transporter in eine Villa im Kölner Stadtteil Rodenkirchen gebracht.
Dort wurden die Opfer über Stunden misshandelt. Sie mussten sich ausziehen, von der männlichen Geisel wurden dabei mehrere Videos gedreht. In diesen ist zu sehen, wie er getreten und geschlagen wird. Einer der Angeklagten soll ihm zudem eine Waffe an den Kopf gehalten und abgedrückt haben, obwohl die Waffe nicht geladen war. In der Anklage ist von einer Scheinhinrichtung die Rede.
Villa-Geiselnahme: Opfer nach Schlägen und Tritten traumatisiert
Ziel der Geiselnehmer, mutmaßliche Mitglieder einer Kölner Drogenbande, war es demnach, den Aufenthaltsort von 350 Kilogramm Cannabis aus den Opfern herauszupressen. Diese waren der Gruppe wenige Tage zuvor aus einer Lagerhalle in Hürth bei Köln gestohlen worden. Bis heute ist unklar, wer die Hintermänner des Raubs sind.
Für die Geiselnahme bekam die Gruppe Unterstützung aus den Niederlanden. So sollen drei Männer für ihre Teilnahme an der Geiselnahme bezahlt worden sein. Der Angeklagte L. soll unter anderem die Geiseln geschlagen und dabei geholfen haben, sie in Bochum zu überwältigen. Ihm droht mit zwölf Jahren und sechs Monaten die höchste Freiheitsstrafe.
Verteidiger Stefan Goldbeck sah die Forderung als viel zu hoch an. Sein Mandant sei ein Handlanger gewesen, er habe die Geiselnahme weder organisiert noch zuvor vom Ausmaß der Tat gewusst. Er beantragte eine Strafe von maximal sechs Jahren für seinen Mandanten. Die Verteidigung aller Angeklagten blieb erwartungsgemäß unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Hochsicherheitsprozess mit Hubschrauber: Kronzeuge wird im Landgericht streng bewacht
Rechtsanwalt Jan Victor Khatib forderte für seinen Mandanten, der wegen Beihilfe zur Geiselnahme angeklagt war, sogar einen Freispruch. Der Angeklagte A. habe dem mutmaßlichen Bandenkopf Sermet A. zwar das Haus überlassen, von der Geiselnahme im Vorfeld allerdings nichts gewusst. Sollte es dennoch zu einer Verurteilung kommen, sprach er sich für eine Höchststrafe von drei Jahren aus.
Im Fokus des Prozesses steht Mohamed B., der als Kronzeuge für sämtliche Verhandlungstage mit einem Hubschrauber eingeflogen wurde. Er steht aufgrund seiner umfassenden Aussage bei der Staatsanwaltschaft unter Zeugenschutz. Alleine seine Angaben füllen in den Gerichtsakten rund 850 Seiten.
B. soll laut Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt werden. Er soll erst nach der Entführung der Geiseln in die Villa gekommen sein, dort dann allerdings die Scheinhinrichtungen durchgeführt haben. B. bestritt in seiner Einlassung Teile der Anklage.
Ein Urteil in dem Hochsicherheitsprozess wird am Donnerstag erwartet. Bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
- Reporter vor Ort