Stichwahl ums OB-Amt Stadt Köln gibt wichtige Informationen bekannt

Kurz vor der Stichwahl um das Kölner Oberbürgermeisteramt hat die Stadt wichtige Informationen für alle Wähler. Was es nun zu beachten gibt.
Für die Oberbürgermeister-Stichwahl am Sonntag haben bereits 261.651 Kölner Briefwahlunterlagen beantragt. Nach Angaben der Stadt Köln entspricht dies einem Anteil von 32,38 Prozent der insgesamt 808.177 Wahlberechtigten.
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist seit diesem Mittwoch nicht mehr möglich. Alle Anträge werden nun manuell bearbeitet. Die Stadt Köln rät davon ab, jetzt noch Briefwahlunterlagen zu beantragen, da eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr garantiert werden kann. Bisher sind erst 38.577 rote Wahlbriefe bei der Stadt eingegangen.
Briefwähler sollen Stimmzettel "umgehend" abschicken
Wer trotzdem noch die Briefwahl beantragen möchte, kann dies bis Freitag tun. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung sogar bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich.
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Die Stadtverwaltung empfiehlt allen Briefwählern, ihre Stimmzettel umgehend auszufüllen und abzuschicken. Der Wahlbrief kann bis zum Wahlsonntag, 16 Uhr, in den Briefkasten des Wahlamtes in der Dillenburger Straße 68-70 eingeworfen werden. Am Wahltag selbst können Wahlbriefe zwischen 12.30 und 16 Uhr am Infopoint des Briefwahlzentrums in der Koelnmesse (Eingang über Tor H) abgegeben werden.
Eine Abgabe im Wahllokal ist nicht möglich. Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, kann bis Samstag zwischen 8 und 12 Uhr Ersatz im Wahlamt beantragen. Bis einschließlich Freitag ist dies auch an den Direktwahlstandorten möglich.
Als Alternative zur Briefwahl steht die Direktwahl noch bis Freitag, 15 Uhr, zur Verfügung. Diese Option gilt nur für Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag verhindert sind und noch keine Briefwahl beantragt haben.
Die Stadt warnt vor langen Wartezeiten bei der Direktwahl in den letzten Tagen vor der Wahl. Die Stadt Köln empfiehlt grundsätzlich allen Wahlberechtigten, die am Sonntag nicht verhindert sind, ihre Stimme im jeweiligen Wahllokal abzugeben.
- Pressemitteilung der Stadt Köln vom 24. September 2025 (per E-Mail)
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