Lärmbelästigung Brüsseler Platz: Stadt Köln unterliegt vor Gericht

Das Oberverwaltungsgericht kippt die von der Stadt Köln angeordnete Schließzeit um 22 Uhr für eine Außengastronomie. Die Stadt konnte nicht nachweisen, dass der Lärm vom Lokal ausgeht.
Die Stadt Köln hat im Streit um den Lärmschutz am Brüsseler Platz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verloren. Die Betreiberin einer Außengastronomie muss ihren Betrieb nicht wie angeordnet um 22 Uhr schließen.
Im Eilverfahren entschieden die Richter, dass die Stadt zwar grundsätzlich über Sondernutzungserlaubnisse bestimmen darf. Im konkreten Fall fehle jedoch die nötige Begründung für die frühe Schließzeit.
Messungen vom Dezember 2024 konnten nicht belegen, dass der von Anwohnern beklagte Lärm tatsächlich von der Außengastronomie stammt. Das OVG änderte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Die Richter des 11. OVG-Senats vermuten, dass der Lärm eher von Personen verursacht wird, die den Platz überqueren. Zudem habe die Stadt keine konkreten Anwohnerbeschwerden vorgelegt, die sich auf die Außengastronomie beziehen.
Streit über Lärmschutz am Brüsseler Platz
Der Brüsseler Platz gilt seit Jahren als Konfliktzone. Nachtschwärmer treffen sich dort regelmäßig, was bei Anwohnern für Unmut sorgt. Das OVG hatte bereits im September 2023 entschieden, dass die Stadt für besseren Lärmschutz sorgen muss.
Als Reaktion führte die Stadtverwaltung die 22-Uhr-Schließzeit ein, verhängte ein Alkoholverbot und ein nächtliches Verweilverbot. Das Verwaltungsgericht Köln kippte im April 2025 das Aufenthaltsverbot, bestätigte jedoch im September 2025 das Alkoholverbot.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.